Die Kindertagespflege wird in Baden-Württemberg wie die staatlichen U3 Gruppen subventioniert. Das heißt, dass sich die Betreuungskosten für Ihr Kind mit den in anderen öffentlichen KITAs im U3-Bereich vergleichen lassen. Dafür müssen sie aber unbedingt einen “Antrag auf Kostenübernahme” beim Landratsamt stellen, ansonsten werden die Betreuungskosten nicht bezuschusst. Hinzuzufügen ist, dass jedes Kind im Alter von 1-3 Jahren, unabhängig von der Arbeitstätigkeit der Eltern ein Recht auf einen subventionierten wöchentlichen Betreuungsumfang von 35h hat.
Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Petra Nitsch vom Tageselternverein in Kirchheim auf, die Ihnen bei der Antragstellung und bei Fragen zur Kindertagespflege im Allgemeinen gerne und kompetent weiterhilft und Sie unterstützt:
* Telefon (0 70 21) 807 236-2 oder per
* E-Mail p.nitsch@tev-kirchheim.de.
Nach Genehmigung durch das Amt ist ein Eigenanteil zu entrichten. Er richtet sich danach wie viele Kinder im Haushalt der Eltern leben.
Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 2,36 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1,84 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,22 €
Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,41 €
Hier der Link für weitergehende Informationen und Formulare der Jugendhilfe des Kreis Esslingen.
Ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren wird durch eine Tagespflegeperson an 5 Tagen in der Woche betreut.
Der Kostenbeitrag der Eltern an den Landkreis beträgt dann
1 Kind unter 18 Jahren:
30 Stunden/Woche * 2,36 €/Betreuungsstunde * 4,3 Wochen/Monat = 305 Euro
Wenn Sie möchten, können Sie mit der Formel aus dem Beispiel Ihren eigenen Beitrag im Vorfeld ausrechen.
Zu dem monatlichen Betrag, den Sie an das Landratsamt abführen, kommen monatlich 86 € Essengeld, die Sie bitte an uns entrichten.
Darin enthalten sind dann:
* das gesunde Frühstück
* diverse Zwischenmahlzeiten (Obstpausen/Snack)
* das von uns täglich frisch und selbstgekochte Mittagessen
* alle Getränke
Für die Eingewöhnungszeit sowie den Monat August wird kein Essengeld von mir erhoben.